Für die jüngeren Besucher

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Auch Gäste unter 18 Jahren sind willkommen. Allerdings müssen sie mindestens 16 Jahre alt sein, in Begleitung eines Erziehungsbeauftragten sein und das untenstehende Merkblatt vollständig ausgefüllt und von den Eltern unterschrieben am Eingang vorlegen.

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Erziehungsbeauftragung gem. Jugendschutz
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